Wie die Westerwälder Zeitung heute berichtet, hat der Stadtrat Höhr-Grenzhausen der Änderung der Gemarkungsgrenzen rund um den Bahnhof Grenzau zugestimmt. Davon würden keine Eigentumsrechte berührt. Das Ziel sei eine klare Zuständigkeit bei der Wasser- und Abwasserentsorgung.
„Seit dem Jahr 2002 verhandeln die Verbandsgemeinde Höhr–Grenzhausen und die VG Ransbach–Baumbach über die Ver– und Entsorgung des Geländes in Grenzau. Die Wasserversorgung erfolgt derzeit über eine Wasserleitung aus der Gemarkung Alsbach, also von der VG Ransbach–Baumbach. Die Abwasserbeseitigung übernimmt hingegen die VG Höhr–Grenzhausen. In der Ladestraße wechselt zudem die Gemarkungsgrenze. Bis zum Dezember 2002 wurde das bebaute Gebiet am Bahnhof Grenzau von einer Wasserleitung der Deutschen Bahn versorgt. Die Bahn hat sich zwischenzeitlich aus der Verantwortung gezogen, so dass der Bahnhof mit Trinkwasser aus dem Ransbach–Baumbacher Netz versorgt wird. Durch die Gemarkungsänderung soll eine eindeutige Zuständigkeitsregelung getroffen werden. ‚Uns kommt es entgegen, dass es dann auch baurechtlich eindeutige Zuständigkeiten gibt‘, erläuterte Stadtbürgermeister Jürgen Johannsen.“ (Quelle www.fdp-hg.de nicht mehr verfügbar)